vorweggenommene Erbfolge

vorweggenommene Erbfolge
Die Übertragung von Vermögen auf die (mutmaßlichen) Erben schon zu Lebzeiten des Erblassers. Im Rahmen der Erbschaftsteuer wird die v.E. dadurch gefördert, dass für die Übergabe von Betriebsvermögen und bestimmten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ein Betriebsvermögensfreibetrag gewährt wird und ein Bewertungsabschlag von 60 Prozent gemacht werden kann; zudem dadurch, dass für eine solche Schenkung die Steuer nur nach Steuerklasse I erhoben wird. Im Rahmen der Einkommensteuer führt die unentgeltliche Übertragung eines Betriebes oder Teilbetriebs auf den Erben oder die unentgeltliche Aufnahme eines Erben als Mitgesellschafter in eine Einzelunternehmung oder eine Personengesellschaft nicht zu einer Gewinnrealisierung, obwohl es sich um eine Entnahme bzw. Veräußerung des Vermögens handelt. Jedoch muss der Erbe die Buchwerte aus der Bilanz seines Vorgängers fortführen (§ 6 III EStG), so dass die vorhandenen stillen Reserven zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich zur Zeit ihrer Realisierung im regulären Geschäftsgang, weiterhin steuerlich erfasst werden.

Lexikon der Economics. 2013.

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